2. Gegenstand der Leistungen und Erfüllung
2.1 Für Gegenstand der Leistung seitens Patrick Fells gilt folgendes:
Patrick Fells unterstützt die Kunden beratend insbesondere in ihrem Videomarketing, bei ihrer Positionierung, der Zielgruppenrecherche, beim Design und den Werbetexten, der Nutzung von Social Media Netzwerken und organisch und über Werbeanzeigen sowie den Bereich Verkauf. Patrick Fells unterstützt seine Kunden ausschließlich bei den Vorhaben, die die Kunden in eigener Verantwortung durchführen. Es handelt sich um eine Leistung im Bereich Videoerstellung. Patrick Fells übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas andere vereinbart. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Vereinbarung von Patrick Fells aus.
2.2 Patrick Fells ist berechtigt, sich bei der Erbringung seiner vertraglichen Leistung der Hilfe Dritter zu bedienen.
2.3 Sämtliche Fristen, welche im Zusammenhang mit der Leistungserbringung angegeben oder vereinbart werden, beginnen erst nach Zahlung der zuletzt gestellten Rechnung und, nachdem alle erforderlichen Mitwirkungspflichten des Kunden vollumfänglich erfüllt worden, zu laufen.
2.4 Patrick Fells steht ein Leistungsbestimmungsrecht bzgl. der Art und Weise der Leistungserbringung nach § 315 BGB zu.